Liebe Gäste, bis März finden Umbauarbeiten statt, wodurch der Urlaub nur eingeschränkt möglich ist.

AGB

5 Sterne Campingplatz im Münsterland!

Lust auf Urlaub?

Im Naherholungsgebiet am Feldmarksee sorgen
wir für maximalen Entspannung.

Wir freuen uns auf Sie,
Anja & Christian Peitz-Austermann

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AGB

1. Vertragsabschluss/Buchungen

Ein verbindlicher Vertrag kommt nur zustande, wenn wir Ihr Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Absprachen sind nicht zulässig.

Buchungen für Stellplätze und Mietobjekte:

Eine Buchung muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Übernachtungen beinhalten. An Feiertagen und in den Ferien NRW können Änderungen der Mindestaufenthaltsdauer und Preise abweichen. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, der Betreiber kann einen gleichwertigen Ersatz zu Verfügung stellen.

2. Gruppenbuchungen
Gruppenreisen mit mehr als zehn Personen oder mehr als drei Plätzen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung online gebucht werden, auch nicht in mehreren Transaktionen. Gruppenbuchungen sind nicht erwünscht.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelung können wir die Buchung stornieren und einen Schadensersatz in Höhe einer Stornierungsentschädigung gem. Punkt 1. (100% des Übernachtungspreises) für die unbefugte Buchung berechnen.
Der Campingpark Heidewald behält sich vor bei Gruppenbuchungen eine Kaution einzubehalten.

3. Hunde
Hunde sind auf unserem Campingplatz generell erlaubt. Nicht erlaubt sind Hunde in den Sanitärgebäuden und in den Ferienhäusern außer den für Hunde ausgewiesenen Mietobjekten. Bei Verstößen gegen § 20 LhundG NRW Ordnungswidrigkeiten und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.
Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht.

4. Zahlungen
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ihre verbindliche Buchungsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 4-5 Tagen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahlung pro Standplatz/Mietobjekt unter Angabe des angegebenen Verwendungszwecks auf folgendes Konto:

Campingpark Heidewald

BIC: GENO DEM1 IBB, IBAN: DE07 4036 1906 7300 9356 00 Volksbank im Münsterland eG

Anzahlung Stellplätze und Mietobjekte: 150 Euro innerhalb 10 Tage. Beträgt der Gesamtpreis weniger als 150 Euro oder erfolgt die Anreise in weniger als 4 Wochen, so ist der gesamte Betrag sofort fällig. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Anreise fällig.

Informationen zu unseren Mietobjekten:

In den Iglu´s, Tinyhouse und Schäferwagen sind Bettwäsche für 2 Personen inklusive. Bei unseren anderen Mietobjekten können Sie Bettwäsche und Handtücher gegen einen Aufpreis dazubuchen.

5. Kaution
Der Campingpark Heidewald behält sich vor, aus weiteren angemessenen Gründen eine Kaution zu erheben. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Vermieter diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: Verspätete Räumung der Mietsache durch den Mieter, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Mietsache, nicht nur unerhebliche Verstöße gegen die Platzordnung, z.B. Ruhestörung.

6. Anreise
In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der Stellplatz/das Mietobjekt steht Ihnen ab 15:00 Uhr zur Verfügung und wird bis 18:00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten. Frühanreisen und Spätabreisen können frühestens einen Tag vor Reiseantritt/-abfahrt in der Rezeption gegen einen Aufpreis dazugebucht werden.

7. Abreise
Alle Stellplätze müssen bis 11 Uhr geräumt sein. Die Abreise kann später erfolgen, wenn der Stellplatz im Anschluss nicht anderweitig vergeben ist und von der Rezeption eine Spätabreisegenehmigung erfolgte. An- und Abreisetag werden gesondert berechnet.

Die Mietunterkünfte müssen bis 11 Uhr besenrein sein, mit sauberem Geschirr und entsorgtem Hausmüll übergeben werden. Alle Fenster müssen geschlossen sein und die Heizung ausgeschaltet werden. Sofern Sie Bettwäsche dazugebucht haben, muss diese abgezogen werden. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale bis zu 100,00 Euro erhoben.

8. Umbuchung
Eine Umbuchung, also die Änderung eines bestehenden Vertrages, kann nach Verfügbarkeit mit unserem Einverständnis erfolgen. Für die Änderung des Vertrages müssen wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten mit  25,00 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

9. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Am besten ist die Zustellung per E-Mail: campheidewald@web.de
Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung nachfolgender Aufstellung berechnen:

Stornierung Stellplätze und Mietobjekte:

Bis zu 30 Tage vor Reiseantritt können Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro pro Stellplatz und Mietobjekt stornieren, danach sind bis 14 Tage vor Anreise 50% der Rechnungssumme fällig. Bis 24 Stunden vor Anreise berechnen wir Ihnen 80% des Gesamtpreises.
Bei einer späteren Stornierung oder treten Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht an, oder sagen Sie erst am Tage der Anreise Ihre Buchung ab, oder nehmen Sie ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis.
Standplätze, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden. In diesem Falle einer späteren Anreise des Gastes erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Standplatz. Ebenso können Standplätze, die vorzeitig geräumt werden, anderweitig besetzt werden.

10. Stornierungs- und Rücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere Personen aus folgenden Gründen nicht reisen können oder vorzeitig abreisen müssen. Plötzliche Erkrankung oder Verletzungen, die so schwer sind, dass aus ärztlicher Sicht ein Aufenthalt auf dem Campingplatz nicht möglich ist, Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades. Berufliche Gründe sind ausgeschlossen. Die Stornierungs- und Rücktrittsversicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise.

11. Sonstiges
Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass es in der Nebensaison für das Büro, den Laden, die Restaurants und andere Freizeiteinrichtungen geänderte, eingeschränkte Öffnungszeiten gibt.

12. Auskünfte
Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.

13. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der Campingpark Heidewald übernimmt keine Haftung für Sach-, und/oder Vermögensschäden, die dem Gast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B. Wetterstreich, schließt jede Haftung aus.

14. Platzordnung und Nachtruhe
Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird.

Die freiwillige Mittagspause ist von 13.00. bis 15.00 Uhr und nicht verpflichtend. Die Rezeption ist in dieser Zeit allerdings geschlossen.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 und endet um 7:00 am nächsten Tag. Beim Verstoß gegen die Platzordnung kann der Campingpark Heidewald den Vertrag ohne Erstattungsanspruch fristlos kündigen und die Gäste vom Platz verweisen.

15. Foto- und Videoaufnahmen
In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Ferienanlage Bild- und Videoaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

16. Preisanpassungen
Allein die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich.  Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z. B. Energieverteuerung, Anhebung der Mineralölsteuer und durch Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern usw.) möglich sind.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

17. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Hausverbot:
a) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Standplätze schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Kunden in einer
fremdenfeindlichen oder sonst extremistischen Organisation.
b) Der Vermieter ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das
Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt.
c) Ein Verhalten nach Lit. a) Satz 2 und Lit. b) sowie grobe Verstöße gegen die Platzordnung berechtigen den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Ein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Entgelts besteht in diesen Fällen nicht.

18. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine von uns im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die
einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten. Der Campingpark Heidewald wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zum einen zu Ihrer Sicherheit und zum anderen zur Wahrnehmung des Hausrechts. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfalle ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufnahmen werden gem. Artikel 6 Lit.f. DSGVO regelmäßig gelöscht.

19. Irrtümer
Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.

Stand 01.10.2024